Fensterreinigung

 

 

Glas- und Rahmenreinigung von der Einkommenssteuer absetzen!

 

Unsere Glas- und Rahmenreinigung können Sie auch bei der Einkommenssteuer als „Haushaltsnahe Dienstleistung“ geltend machen und bekommen so einen Teil der Ausgaben wieder zurück.

Jede Fensterart und Form bedarf eine fachgerechte Pflege und Reinigung.

100 % Vertrauen ist eine wichtige Voraussetzung für diese Dienstleistung, schließlich möchten Sie nicht jeden in Ihrer Privat- oder Geschäftsräume herein lassen.

 

Wir bieten Ihnen als erfahrener Dienstleister über das nötige Know-How und Geräten ein hohes Maß an Flexibilität und handwerklichem Können, um die verschiedenartigsten Fensterkonstruktionen, große Fensterflächen und Glasflächen in jeder Höhe reinigen zu können.

 

Wir reinigen die Glasfassade Ihres Firmensitzes ebenso wie Schaufenster und alle sonstigen Glasflächen. Wenn Sie nur die Fenster Ihrer Wohnung oder Ihres Einfamilienhauses von uns putzen lassen möchten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Warum selbst Hand anlegen, wenn eine professionelle Reinigung so günstig sein kann?

 

Unser geschultes Fachpersonal reinigt Ihre Glasflächen zuverlässig, sorgfältig mit geringem Kostenaufwand.

 

Wir bieten Ihnen:

 

Reinigung Ihrer verglasten Innen- und Außenfenster

Reinigung Ihrer Schaufenster und Glasvitrinen

Reinigung der Fensterrahmen

wenn nötig können wir Hebebühnen zur Reinigung einsetzen

schnell, sicher und kostengünstig

 

Für Sie immer auf Abruf...